Gegenwind Leuthen
Keine Windkraftanlagen in Leuthen

Aktuell: Offenlage abgeschlossen:

Zweiter Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung Region Lausitz-Spreewald“, zu seiner Begründung und dem Umweltbericht. (Hier die Quelle im Netz.)

Am 15.01.2026 wurde die Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Beteiligung veröffentlicht. Bis zum 20.02.2026 konnte dazu von jedem Bürger eine Stellungnahme verfaßt werden. Viele von uns haben die Möglichkeit wahrgenommen, Stellungnahme gegen die Errichtung von Windkrafträdern einzureichen: Im Umweltbericht (PDF-Download) ab Seite 233 fanden sich die Aussagen zum VR-WEN-25 Koschendorf-Nordost.

+++++ Wir verfolgen die weitere Entwicklung und halten auf dem Laufenden. +++++


Vorbescheid für Windenergieanlagen erteilt:


Die Firma Windpark Leuthen GmbH & Co. KG (Sitz: Hauptstraße 13, 03116 Drebkau-Leuthen) beantragte den Vorbescheid nach § 9 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen (WKA) am Standort 03116 Drebkau OT Siewisch und Leuthen (Windpark Leuthen), auf den Grundstücken in der Gemarkung Siewisch, Flur 4, Flurstücke 216, 270 und in der Gemarkung Leuthen, Flur 4, Flurstücke 191, 190, 192, 193.
Vorbescheid für acht Windenergieanlagen wurde mit Datum 10.10.2025 erteilt.
Träger der Verfahren ist das Landesamt für Umwelt (LfU), am Standort Cottbus. Grundsätzlich gilt im Hinblick auf die Öffentlichkeitsbeteiligung: Sofern ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist (ab 20 WKA), ist entsprechend der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)  ein öffentliches Verfahren durchzuführen. Unter diesem Wert ist ein vereinfachtes Verfahren
ohne Öffentlichkeitsbeteiligung möglich. Betroffene Bürger haben erst die Möglichkeit, gegen die Genehmigung vorzugehen, sobald diese erteilt und veröffentlicht wurde. Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt des Landes Brandenburg. Mit der Veröffentlichung beginnt die  Widerspruchsfrist zu laufen.
Nach unserer Recherche ist der Vorbescheid noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Wir bleiben dran!


Ihre Stimme gegen Windkraftanlagen in Leuthen

In einer gemeinsamen Unterschriftensammlung hatte sich schon einmal die Mehrheit der Einwohner für ein Nein ausgesprochen (s.u.). Jetzt wurde das NEIN erneuert. Ziel ist Durchführung eines Bürgerentscheides. Die Unterschriftensammlung fand durch persönliche Ansprache der Bevölkerung in der Zeit vom 03. bis 20. Januar 2026 statt, 396 Personen stimmten für den Antrag. Danke an dieser Stelle an alle, die bei den Vorbereitungen geholfen haben! Mit den beigefügten Unterschriften beantragten wir die Durchführung eines Bürgerentscheides gemäß der gültigen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), § 15 und beantragten, dass folgende Frage gestellt wird:
"Sind Sie dafür, dass im Ortsteil Leuthen der Stadt Drebkau Windkraftanlagen erstellt und betrieben werden und damit unverhältnismäßig in die Natur und den Lebensraum der Bevölkerung eingegriffen wird?“
 Die Ergebnisse der Einwohnerbefragung sollen der Stadtverordnetenversammlung (SVV) vorgelegt werden, damit diese sich die Befragung zu Eigen machen und in ihre Entscheidung über anstehende Planungen, Stellungnahmen bzw. Genehmigungen einfließen lassen kann.

Die symbolische Übergabe erfolgte zur Einwohnerversammlung am 22.01.2026.


Derzeit liegt unser Antrag zur Entscheidung bei der zuständigen Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße! Infos folgen ...


Versuch einer Chronologie 

Die Stadt Drebkau hat bereits ein Instrument zum Ausweisen von geeigneten Standorten für Windkraftanlagen, den Teil-Flächennutzungsplan (Schlussfassung: Dezember 2010). Sie trägt mit dem genannten Plan der Tatsache Rechnung, dass die Gemeinde mit allen Besonderheiten ihrer Struktur und des überwiegend ländlichen Charakters bereits enorm durch nicht dorftypische Flächen- und Raumnutzung in Anspruch genommen ist. Der Bereich Koschendorf/Leuthen ist in diesen Planungen mit zu vielen Konflikten als ungeeignet charakterisiert worden.


Unterschriftensammlung 2021
Am 27.05.2021 fand in Leuthen eine Informationsveranstaltung zum „potentiellen Eignungsgebiet für Windenergieanlagen nördlich von Leuthen“ statt. Die Einwohner von Leuthen sollte im direkten Kontakt mit dem Energieparkentwickler UKA zur Problematik informiert werden. Die Dokumentationen und Informationen des Energieparkentwicklers UKA waren bereits sehr weit fortgeschritten.
In der folgenden Diskussion konnte man erkennen, dass diese Veranstaltung auch ein Stimmungstest zur weiteren Verfahrensweise sein sollte. Der Ortsbeirat Leuthen, hatte sich nämlich nach eigenen Aussagen bereits für dieses Projekt entschieden. Durch die Mehrzahl der anwesenden Bürger wurde eindeutig das Demokratieverständnis zur möglichen Entscheidungsfindung kritisiert und ein Bürgerentscheid vorgeschlagen. Leider erfolgte bis Mitte August keine Reaktion der Stadt sowie des Ortsbeirates in irgendeiner Form. Aus diesem Grund hatten Bürger aus Leuthen und Koschendorf eine Unterschriftenaktion gegen die Planung eines möglichen Windparks nördlich von Leuthen organisiert.
Am 17.08.2021 sind in einem sachlichen Gespräch die 750 Unterschriften von Anwohnern und Gästen an unseren Bürgermeister Herrn Köhne übergeben worden. Die Unterzeichner erwartetn von unseren Kommunalpolitikern, dass das am 27.05.2021 zugesagte Bürgervotum bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt wird und die Bürger der betroffenen Ortsteile zum fortlaufenden Planungsstand informiert werden, bevor weitere Tatsachen geschaffen werden.


Seit 2022:

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausweisung von weiteren „geeigneten“ Gebieten für Windkraftanlagen haben sich für uns als Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer echten Mitbestimmung seit einiger Zeit durch die politischen Weichenstellungen auf Bundesebene drastisch verschlechtert. Die Planungshoheit liegt nicht mehr bei der Kommune sondern bei der „Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald“. Im Polit-Deutsch vollzog sich ein Wandel von „Eignungs- zu Vorranggebieten“, welche nun vereinfachter genehmigt werden können.
2023 wurde der Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“, mit Begründung und dem Umweltbericht, erlassen.
Letzte Möglichkeit der Einflussnahme: Stellungnahmen zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“, zu seiner Begründung und dem Umweltbericht konnten bis zum 10. Januar 2024 abgegeben werden.
Bitte informieren Sie sich unter www.region-lausitz-spreewald.de

Und so soll das geplante Gebiet für den „Windpark“ aussehen, Größe: 263,77 ha:













Eine abschließende Offenlage des Entwurfes des Teilregionalplanes erfolgt voraussichtlich im IV. Quartal 2025. Der Entwurf wird wieder das Gebiet Koschendorf Nordost enthalten. Ende 2026 soll der Teilregionalplan in Kraft treten. Das hat die Folge, dass die WEA-Projektierer die Fläche frei und ohne jeden Einfluss der Gemeinde beplanen können.


"Neues" Instrumentarium - ohne Einwohnerbeteiligung:  Vorbescheide nach § 9 BImSchG
Diese Norm sollte ab Mitte 2024 den Ausbau der WEA in Deutschland beschleunigen. Das Verfahren ist völlig unabhängig vom Teilregionalplan, führt aber letztlich auch zum Bau von WEA. Auf der Grundlage dieser Norm wurden für "unser" Gebiet durch potentielle Betreiber/Investoren mutmaßlich bereits  Anträge auf Vorbescheide gestellt.
Ergehen diese Vorbescheide (zuständige Behörde: Landesamt für Umwelt), dann ist das ein großer Schritt in Richtung Genehmigung!